Heilpraktikerversicherung in der Beihilfeversicherung inklusive
21. August 2009
Beamte und Beamtenanwärter in Deutschland sind Empfänger der Beihilfe zur medizinischen Versorgung. Da die Beihilfe in der Regel nicht die kompletten 100% der anfallenden Kosten übernimmt, ist eine Beihilfeversicherung unbedingt notwendig. Eine Beihilfeversicherung ersetzt, zumindest wenn es eine gute Beihilfeversicherung ist, einen Großteil der Restkosten.
Oftmals leistet die gesetzliche Beihilfe, dessen Träger der Bund bzw. die Länder selbst sind, auch für alternative Heilmethoden und Heilpraktiker. Der Abschluss einer zusätzlichen Heilpraktikerversicherung ist in den meisten Fällen nicht notwendig, da die Leistungen einer Heilpraktikerversicherung in den meisten Fällen bereits in der Beihilfe bzw. der Beihilfeversicherung enthalten sind.
Es ist jedoch nicht grundsätzlich der Fall, dass Leistungen wie die einer Heilpraktikerversicherung in einer Beihilfeversicherung enthalten sein müssen. Der Beamte, der eine Beihilfeversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass seine Beihilfeversicherung auch für alterbative Heilmethoden leisten. Wenn eine Beihilfeversicherung die Leistung einer Heilpraktikerversicherung einschließt, ist ferner zu prüfen in welcher Art und Weise bei alternativen Heilmethoden Ansprüche gegen die Beihilfeversicherung bestehen.
Denn in den meisten Fällen, sieht eine Beihilfeversicherung Erstattungshöchstgrenzen für die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung vor. Das gleiche gilt übrigens auch für eine Heilpraktikerversicherung, denn die meisten Tarife sehen hier ebenfalls Erstattungshöchstgrenzen vor. Einige Tarife für eine Beihilfeversicherung versichern hingegen auf dem Niveau einer kompletten Privatversicherung, so dass es durchaus vorkommen kann, dass bei Abschluss einer guten Beihilfeversicherung die Leistungen für Heilpraktiker und alternative Heilmethoden ohne Begrenzungen übernommen werden.
Da es hier Unterschiede gibt, sollte der Interessent einer Beihilfeversicherung, der die Leistungen einer Heilpraktikerversicherung miteinschließen möchte, berücksichtigen, dass dies sich im zu zahlenden Beitrag der Beihilfeversicherung niederschlägt. Natürlich kostet diese Extraleistung Geld, die vom Versicherungsnehmer der Beihilfeversicherung zu tragen ist.
Jedoch kann der Inhaber einer Beihilfeversicherungen mit den Sonderleistungen einer Heilpraktikerversicherung im Ernstfall ohne Kostenrisiko alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen. Er kann auf die Leistungen seiner Beihilfeversicherung lebenslang zählen, denn seine Beihilfe steht ihm ebenfalls lebenslang zu.
Ändert sich der Beihilfesatz, darf die Beihilfeversicherung zudem ohne Gesundheitsprüfung an den neuen Satz angepasst werden. Die richtige Beihilfeversicherung zu finden, die noch dazu ähnlich einer Heilpraktikerversicherung die Erstattung für alternative Heilmethoden vorsieht, kann sich schwer gestalten. Hier hilft sicher ein Vergleich für eine Beihilfeversicherung. Gute Vergleiche sind sicher im Internet zu finden.
