Privatkrankenversicherung & Privatkrankenkasse
29. Mai 2008Privatkrankenversicherung & Privatkrankenkasse. Die Beiträge zur Privatkrankenversicherung, Privatkrankenkasse sind risikogerecht, werden also unter anderem durch das Alter und den Gesundheitszustand des Antragsstellers beeinflusst. In der Regel verschlechtert sich der Gesundheitszustand mit zunehmendem Alter. Aus diesen Gründen sollte, sofern möglich, der Wechsel in die Private Krankenversicherung in jungen Jahren erfolgen. Die Privatkrankenversicherung bildet, im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung, Altersrückstellungen. Mit zunehmendem Alter steigt auch das Krankheitsrisiko der Versicherten, die dann höheren beziehungsweise häufiger auftretenden Kosten werden durch die Altersrückstellungen aufgefangen.
Dementsprechend setzt sich die Versicherungsprämie der Privatkrankenversicherung aus einem Risikoanteil, der das gegenwärtige Krankheitsrisiko abdeckt, und einem Sparanteil, der das steigende Krankheitsrisiko im Alter absichert, zusammen. Der Sparanteil wird verzinst und steht dem jeweiligen Versicherten und dessen Krankheitsrisiko im Alter zur Verfügung.
Im Versicherungsbeitrag eines Dreißigjährigen wird also berücksichtigt, dass dieser mit 60 beziehungsweise 70 Jahren häufiger krank ist als gegenwärtig und dementsprechend mehr Leistungen aus der Privatkrankenversicherungin Anspruch nimmt und damit höhere Kosten verursacht. Die Versicherungsprämie ist demzufolge höher als eigentlich notwendig, um das gegenwärtige Gesundheitsrisiko abzudecken. Auch aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Privatkrankenversicherung frühzeitig abzuschließen. Denn je länger man Mitglied in der Privatkrankenkasse ist, desto mehr Altersrückstellungen können normalerweise gebildet werden.
Theoretisch bedeutet dieser Sachverhalt, dass die Versicherungsbeiträge der Privatkrankenversicherungnicht steigen. Medizinischer Fortschritt und Kostensteigerungen im Gesundheitswesen führen jedoch teilweise zu Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung. Denn im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung ist es den Privatkrankenkassen nicht möglich, Leistungen zu kürzen oder zu streichen.
Der Leistungsumfang derPrivatkrankenkasse ist abhängig von dem jeweiligen frei wählbaren Tarif und kann in der Regel nur durch einen Tarifwechsel seitens des Versicherten verändert werden. Mögliche Beitragserhöhungen stehen also nicht im Zusammenhang mit dem steigenden Alter der Mitglieder. Einige Privatkrankenkassen offerieren so bezeichnete Vorsorgetarife, diese garantieren eine Beitragsentlastungen in festgelegter Höhe ab einem bestimmten Zeitpunkt.
Bei Vertragsabschluss wird also festgelegt, wie hoch der Versicherungsbeitrag am Tag X, beispielsweise dem 65.Lebensjahr, ist. Zudem gibt es die Möglichkeit, in den Standardtarif der Privaten Krankenversicherung zu wechseln, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Vorversicherungszeiten, Alter etc.). Der Standardtarif orientiert sich sowohl an den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung als auch am durchschnittlichen Höchstversicherungsbetrag dieser.
