saubere Energie mit Dampfkesselanlagen
19. Januar 2009
Dampfkesselanlagen bezeichnet man laut Dampfkesselverordnung alle Teile einer Anlage, die zur Erzeugung von Dampf benötigt werden. Demnach gehören Dampfverbraucher sowie die Rohrleitungen, die zum Dampfverbraucher führen sowie Wärmeüberträger und Kondensatoren nicht zur Dampfkesselanlage. Knapp formuliert besteht eine Dampfkesselanlagen laut der Dampfkesselverordnung aus dem Kesselgerüst, einer Feuerungseinrichtung, Lagerungseinrichtungen, einem Luftvorwärmer, Einrichtungen zur Rauchgasabführung, einem Speisewasservorwärmer, einem Überhitzer, Druckausdehnungsgefäßen, einem Kesselaufstellungsraum und Dampf- und Heißwasserleitungen.
