saubere Energie mit Dampfkesselanlagen

19. Januar 2009


Dampfkesselanlagen bezeichnet man laut Dampfkesselverordnung alle Teile einer Anlage, die zur Erzeugung von Dampf benötigt werden. Demnach gehören Dampfverbraucher sowie die Rohrleitungen, die zum Dampfverbraucher führen sowie Wärmeüberträger und Kondensatoren nicht zur Dampfkesselanlage. Knapp formuliert besteht eine Dampfkesselanlagen laut der Dampfkesselverordnung aus dem Kesselgerüst, einer Feuerungseinrichtung, Lagerungseinrichtungen, einem Luftvorwärmer, Einrichtungen zur Rauchgasabführung, einem Speisewasservorwärmer, einem Überhitzer, Druckausdehnungsgefäßen, einem Kesselaufstellungsraum und Dampf- und Heißwasserleitungen.Laut § 13 der Betriebssicherheitsverordnung sind die Bestandteile einer Dampfkesselanlage durch einen Beauftragten der Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) vor Inbetriebnahme zu überprüfen.
Eine Dampfkesselanlage ist ein geschlossenes Gefäß oder Rohrsystem, welches für Heiz- und andere Betriebszwecke verwendet wird. Dazu erhitzt sie, um Wasserdampf zu gewinnen, Wasser auf über 100 °C. In der Industrie werden Dampfkesselanlagen zum Betrieb von Kraftwerken gebraucht und auch im gewöhnlichen Haushalt werden einem Dampfkessel ähnliche Geräte gebraucht. Zum Beispiel Dampfbügeleisen oder Dampfreiniger.