Ein Nachfolger für das Unternehmen
18. September 2008
Größtenteils kommt es zum Verkauf des Unternehmens, weil der noch aktuelle Unternehmenseigner wegen der anstehenden Rente aus dem Unternehmen gehen muss. In diesem Falle sollte schon im Vorhinein über eine passende Maßnahme entschieden werden, sodass der Unternehmenskauf einfach erfolgt. Zuerst sollte geklärt werden, was für einen finanziellen Wert das Unternehmen tatsächlich aufweisen kann. Dabei ist es zumeist recht unklug, einzig auf unternehmensinterne Prüfmethoden zur Unternehmensbesitzbestimmumg zu drängen, weil diese oft verzerrt werden. Man sollte hierbei, einen externen Prüfer an zu stellen, sodass der denkbare Käufer bei dem Firmenverkauf nicht eine Falschbewertung vermutet. Darüber hinaus sollte das Unternehmen finanziell lukrativ arbeiten, sodass tatsächlich ein Verkaufshandel ausführbar wird. Arbeitet das Unternehmen nicht wirtschaftlich rentabel, sollte viel mehr über eine einfache Schließung entschieden werden. Arbeitet das Unternehmen im Allgemeinen rentabel, indess nur sehr gering, können ergänzende Finanzen hilfreich sein, um das Unternehmen geschäftstüchtiger machen zu können. Beim Anbieten eines Betriebes sollte außerdem im Vornherein gründlich besprochen werden, welche Fertigkeiten der Inhaber in Spe haben soll.
Der alte Unternehmensinhaber sollte am besten einen Anforderungsplan anfertigen, wo er gründlich festsetzt, welche Eignungen der Inhaber in Spe mitbringen soll. So lassen sich Probleme schon im Vornherein eindeutig bewältigen und es entstehen abschließend keinen Streit über die Leitung des Betriebes. Der alte Unternehmenseigner sollte ebenso klarstellen, welche rechtliche Hintergründe eine Veräußerung zur Folge hat und ob es Sinn macht, dem aktuellen Unternehmenseigner eine ändernde Anpassung der rechtlichen Form näher zu bringen. Wenn der Unternehmensverkauf in die Endphase kommt, ist es beinahe immer zweckmäßig, einen externen Beirat mit ins Boot zu nehmen. Dieser Prüfungsausschuss kann überwachend in den Prozess eingreifen und offene Fragen klären, welche während des Vorgangs vorkommen. Außerordentlich zweckmäßig ist ein Beirat eines Unternehmens, wenn der vorherige Eigner ebenfalls nach der gesetzlichen Veräußerung einen bestimmten Firmenanteil und an Vetorechten nehmen will oder nicht sogleich alle Verantwortlichkeiten auf den kommenden Besitzer übereignet werden sollen. Der Prüfer ist im Allgemeinen frei bestimmbar, es preist sich indess an, Menschen aus dem näheren sozialen Umfeld des Unternehmens zu bestimmen. Das kann zum Beispiel der externe Steuerfachmann, ein Angestellter der Hausbank oder ebenso ein professioneller Berater sein. Dieser Unternehmensberater ist indess in erster Linie eine geldabhängige Entscheidung, billig sind diese “Helfer” zumeist allerdings nicht.
