Uebergabeprotokoll fuer Wohnungen oder gewerbliche Immobilien

4. Oktober 2008


Bei einem Miet- oder Pachtverhältnis gilt des sowohl für den Mieter oder Pächter, als auch für den Vermieter, einige Dinge zu beachten.

Wissenswertes über das Mieten von Wohnungen bekommt man auf wohnungen und zahlreichen anderen Auskunftsportalen im World Wide Web. Dort findet man ebenso Informationen darüber, was man beim Abschluss eines Mietvertrages alles beachten muss. Ein wesentlicher, und sowohl für den Mieter als auch den Vermieter wichtiger Stichpunkt ist das Übergabeprotokoll, welches vor dem eigentlichen Abschluss des Mietvertrages gemeinsam angefertigt werden sollte.

Mieter und Vermieter gehen hierbei durch die zu vermietende Wohnung, ausgerüstet mit einem Stift, einem Zettel und eventuell einer Digitalkamera. Was der Vermieter anzumerken hat, oder was dem Mieter auffällt, wird nun protokolliert.

Der Mieter entdeckt beispielsweise Schäden an Fliesen, einem Bodenbelag, an den Badezimmerarmaturen oder am Geländer des Balkons. Die Schäden werden fotografiert und eine Absprache mit dem Vermieter getroffen. Der Vermieter kann nun entscheiden, ob er seinem neuen Mieter eine Zusage über die Reparatur noch vor dem Einzug machen kann, die Schäden erst bei der nächsten großen Renovierung behoben werden, oder ob der Mieter – gegen einen Nachlass der Miete – diese selber beheben soll.

Detaillierte Niederschriften erleichtern bei einem späteren Auszuges des Mieters das Nachvollziehen, welche Schäden dieser selbst angerichtet hat, und welche schon vor seinem Einzug vorhanden waren. Auch Dinge, wie die Höhe und Fälligkeit der Kaution werden festgehalten.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Übergabeprotokolls sind die Stände der Zähler im Haus. Welchen Stadt die Wasseruhr, der Stromzähler, und eventuell die Gasuhr anzeigen, aber auch, wie viel Heizöl sich noch in einem Tank befindet, wird – je nach Art der Wohnung – genauestens festgehalten. Haben Mieter und Vermieter nichts weiteres mehr anzumerken, wird das Protokoll von beiden Parteien unterschrieben, und jeder bekommt ein Exemplar.

Auch bei gewerblichen Immobilien, die zur Pacht stehen, ist das Procedere nicht anders. Auch hier wird alles, was für beide Parteien interessant ist, niedergeschrieben, bevor der eigentliche Pachtvertrag unterschrieben wird. Informationen zu gewerblichen Immobilien bekommt man auf immobilien-online und anderen Portalen im Internet.