Gewerbebau

26. Mai 2008

Ein Gewerbebau kann mehrere Zwecke erfüllen. Je nach Planung können Gebäude errichtet werden, in denen Büro-und Verwaltungsräume untergebracht werden, oder der Gewerbebau dient in erster Linie der Lagerhaltung und den Lagerzwecken. Ein solches Bauvorhaben kann auch ausschließlich Fertigungszwecken entsprechen, um darin ein Gewerbe betreiben zu können. 

Abhängig von der Produktionsgröße des Betriebes und den geplanten Absatzmengen, ist der Ausbau eines bereits bestehenden Gebäudes eine gute Alternative zu einem Neubau. Oftmals ist dies eine preiswertere Möglichkeit und ist mit weniger Aufwand verbunden. Lagerhallen oder Bürogebäude können durch einen einfachen Anbau vergrößert werden. Dadurch werden neue Arbeitsplätze ermöglicht.

Kapazitäten des Unternehmens werden ausgebaut. Das Arbeitsklima unter den Mitarbeitern verbessert sich, da mehr Platz gegeben wird und man gegebenenfalls nicht mit 20 Leuten in einem Raum arbeiten muss. Gewerbe bedeutet im eigentlichen Sinne, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit auf Rechnung und Verantwortung des Gewerbetreibenden, mit der Absicht dieses auf Dauer und gewinnbringend, auszuüben. Für diese Zwecke ist ein geeignetes Gebäude von  Nöten. Der Entschluss für einen Gewerbebau ist somit die grundliegende Überlegung. Schließlich muss das Gewerbe auch irgendwo ausgeübt und betrieben werden. Grob unterschieden wird meist zwischen den produzierenden und verarbeitenden Gewerben: der Industrie und dem Handwerk.

Der Gewerbetreibende ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter ausreichend Platz für die Erledigung ihrer Arbeit gegeben ist. Die Abnahme eines Gewerbebaus erfolgt durch einen Sachverständigen der Stadt. Alle Richtlinien und eventuellen Vorgaben müssen eingehalten und beachtet werden, ansonsten können hohe Geldstrafen verhängt werden, sollte dagegen verstoßen worden sein. Mit unter kann die Arbeit in dem Gebäude auch komplett verboten werden.