Detektiv Einsatz in Wohnungen kann durch Prozesskostenhilfe uebernommen werden

29. Juli 2008

Detektiv Einsatz in Wohnungen kann durch Prozesskostenhilfe uebernommen werden – Dabei wird dann häufig ein Detektiv in die eigenen Wohnungen von wohnungen-immobilien gebeten, um mit diesem hier sämtliche Vorgehensweisen im betreffenden Fall zu klären. Doch solche Vor Ort Gespräche sind nicht bei jeder Detektei möglich, häufiger muss man die Räume der Detektei selbst aufsuchen. Dabei sind sämtliche Beweise, die man vielleicht schon selbst gesammelt hat, mit zu bringen, um diese den Detektiven zeigen zu können. So kann man deren Arbeit deutlich erleichtern und sich selbst auch oft eine Menge Kosten sparen.

In einem ersten Gespräch wird dabei dann der Verdacht geäußert und die Mandanten besprechen mit der Detektei, wie man im jeweiligen Fall vorgehen will. In der Regel wird bei Eifersucht eine einfache Observation eingeleitet. Dabei beobachtet der Detektiv den Verdächtigen auf Schritt und Tritt und kann so schnell feststellen, ob die Zielperson auch tatsächlich fremd geht oder eben auch nicht. Die Ergebnisse seiner Ermittlungen wird er in Bildern festhalten und dazu später einen Bericht schreiben, der dem Mandanten zugeht.

Dieser muss nun für sich selbst die Entscheidung treffen, wie er weiter vorgehen will. Während die einen ihren Partner zur Rede stellen, beschließen die anderen die sofortige Trennung. Oft wird auch die Scheidung eingereicht. Dass die Kosten für den Einsatz der Detektei dabei erstattet werden können, ist den meisten jedoch ein Rätsel. Doch genau dies ist der Fall. Lässt man sich scheiden und verklagt den eigenen Partner wegen des Fremdgehens und konnten die Beweise nur durch den Detektiv von detektei-detektiv gesammelt werden, so können die Kosten für diesen im Rahmen des Antrags auf Prozesskostenhilfe mit angegeben werden. Dann können diese auch entsprechend mit übernommen werden.

Allerdings ist darauf zu achten, dass die Kosten für den Detektiv oder die Detektei nicht immer übernommen werden, hier ist in jedem Fall die Einzelfallentscheidung abzuwarten, die je nach Sachlage, positiv oder negativ ausfallen kann.